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Um das Risiko gefährlicher Feuerunfälle weiter zu verringern, ist der Einsatz von moderner Brandschutztechnik sinnvoll und unerlässlich.
Wer sein Auto in einer Feuerwehreinfahrt parkt, muss nicht nur mit einem „Knöllchen“ rechnen – ein dort geparktes Auto wird in der Regel abgeschleppt und man wäre unter dem Strich gleich mehrere hundert Euro los. Eine übertriebene Strafe? Ganz sicher nicht, denn wenn bei einem Wohnungs- oder Häuserbrand die Feuerwehr von einem parkenden Auto behindert wird, dann kann die dadurch verloren gehende Zeit Menschenleben kosten!
Dass sich Brandschutz bezahlt macht, untermauern zudem aktuelle Zahlen: So konnte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Anzahl der Brandopfer in Deutschland seit dem Jahr 2001 um rund ein Drittel reduziert werden. Dennoch kamen alleine im Jahr 2022 bundesweit exakt 333 Menschen durch Rauch, Feuer und Flammen um.
Um das Risiko gefährlicher Feuerunfälle weiter zu verringern, ist der Einsatz von moderner Brandschutztechnik sinnvoll und unerlässlich. Die Kerntechnologie für den Brandschutz in Gebäuden heißt Brandmeldeanlage, kurz BMA. Die Vorteile einer Brandmeldeanlage liegen auf der Hand: Ihre Sensoren erkennen frühzeitig Rauch, Flammen, Hitze oder Gase. Die Technik sorgt zuverlässig für eine Alarmierung.
Sozusagen das Herzstück einer Brandmeldeanlage ist die Brandmeldezentrale (BMZ). Bei ihr werden alle eintreffenden Signale gebündelt und weiterverteilt. Die BMZ besteht in den meisten Fällen aus einer Steuereinheit und aus einem Bedienfeld für die Feuerwehr. Dieses Bedienfeld ermöglicht den Einsatzkräften vor Ort die Steuerung der wichtigsten Funktionen. Über das Feld kann außerdem ganz genau festgestellt werden, welcher Melder das Signal ausgelöst hat.
Was konkret geschieht, wenn eine Brandmeldeanlage ein Feuer bemerkt, kann individuell bestimmt werden. Zum einen können Brandmeldeanlagen das Signal an eine durchgehend besetzte Feuerwehr-Leitstelle weiterleiten. Innerhalb weniger Minuten ist dann bereits ein Feuerwehr-Löschzug zum Einsatzort unterwegs. Möglich ist auch die interne Alarmierung – beispielsweise eines ständig besetzten Pförtnerbüros oder des Wachdienstes vor Ort. Das kann sinnvoll sein, um vor der Weiterleitung zur Feuerwehr kontrollieren zu können, ob ein Täusch- oder Fehlalarm vorliegt.
Die Alarmierung der Feuerwehr erfolgt meist über eine IP-Verbindung. Bei Ausfall dieser Verbindung wird entsprechend der Norm redundant eine alternative Möglichkeit genutzt. Das ist im Regelfall eine Verbindung über GSM-Mobilfunk.
Eine Brandmeldeanlage kann gleichzeitig auch einen Evakuierungsalarm auslösen. Mitarbeiter oder Bewohner werden dann durch ein Alarmsignal oder eine Durchsage gewarnt. Außerdem kann die BMA Aufzüge steuern und Rauchableitungseinrichtungen öffnen. Möglich ist auch die Auslösung einer Objektlöschanlage, etwa einer CO2-Löschanlage. Das alles geschieht automatisiert. Dadurch ist es möglich, die von einem Brand ausgehende Gefahr möglichst gering zu halten.
Wie eine BMA aufgebaut wird, das richtet sich ganz nach dem Gebäude, in dem sie installiert werden soll. Vor dem Einbau muss definiert werden, an welchen Stellen im Haus es strategisch sinnvoll ist, einen Brandmelder anzubringen. Handelt es sich um ein sehr großes Gebäude, dann werden meist mehrere Brandabschnitte oder Meldebereiche definiert.
Die eingetroffene Feuerwehr kann somit schnell feststellen, wo sich der Brandherd befindet. Dadurch können gezielte Löschvorgänge eingeleitet werden. Die Verbindung der Brandmelder untereinander erfolgt durch Schwachstromleitungen, die in den Kabelstrecken des Gebäudes verlegt werden.
Brandmeldeanlagen werden insbesondere in großen Gebäuden wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Hotels, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern eingebaut. Auch in größeren, modernen Wohnhäusern sind oftmals BMA installiert. Die Pflicht zum Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage ist im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt. Gegebenenfalls kann die Bauaufsicht den Einbau einer Brandmeldeanlage mit der Baugenehmigung fordern. Angenehmer Nebeneffekt: Durch den Betrieb einer Brandmeldeanlage kann häufig eine reduzierte Versicherungsprämie der Gebäudeversicherung erreicht werden.
In Deutschland werden für die Planung bauordnungsrechtlich erforderlicher Brandmeldeanlagen im Regelfall die Anforderungen der DIN 14675 herangezogen. Von der Gebäudeversicherung akzeptierte Anlagen müssen den Anforderungen der VdS 2095 entsprechen.
Die seit Ende 2003 gültige DIN 14675 legt fest, dass die Planung, Projektierung, Montage und Inbetriebnahme sowie Wartung einer Brandmeldeanlage nur von Firmen durchgeführt werden darf, die gemäß der DIN 14675 zertifiziert sind. Vertrauen Sie deshalb bei der Installation auf die Expertise von SEC-COM. Wir kennen uns aus mit Brandmeldesystemen, Einbruchmeldeanlagen und Videoüberwachung.
Bei allen Fragen hierzu informiert Sie das Team von SEC-COM gerne! Kontaktieren Sie uns noch heute.